Die Lösungen zu den Fragen finden Sie am Ende dieser Seite.
Frage 1
Welcher Bilanzposten gehört nicht zum Working Capital (umfassende Definition)?
Frage 2
Bei einem Unternehmen beträgt der DSO 45 Tage, der DIO 65 Tage und der DPO 28 Tage.
Der Cash to Cash Cycle (C2C) beträgt
Frage 3
Eine Unternehmung hat ein Working Capital Ratio von 15%.
Welche Aussage ist richtig?
Frage 4
Bei einer Unternehmung wird der DPO erhöht und überschüssige Liquidität freigesetzt.
Diese Erhöhung des DPO führt unter sonst gleichen Bedingungen
Frage 5
Eine Unternehmung, welche von den Kunden Vorauszahlungen verlangt, hat ein Working Capital Ratio von -7%. Welche Aussage ist falsch?
Lösungen
Frage 1: c.
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten gehören nicht zum Working Capital weil nur das operative Nettoumlaufvermögen zum Working Capital dazugezählt wird.
Frage 2: b.
C2C = DSO + DIO – DPO = 45 + 65 – 28 = 82 Tage
Frage 3: b.
Bei einer Umsatzerhöhung um 100 Millionen muss unter sonst gleichen Bedingungen 15 Millionen zusätzliches Working Capital finanziert werden.
Frage 4: b.
RONOA = NOPAT / NOA. Der NOPAT bleibt gleich und der NOA wird tiefer und somit der RONOA höher.
Frage 5: c.
Bei einem Umsatzrückgang fliessen der Unternehmung aus dem Working Capital flüssige Mittel ab.